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Die Förderung von Kleinprojekten

Auch ein kleines Projekt kann viel bewirken! Die LEADER-Region Südliches Osnabrücker Land möchte es für Vereine, Einrichtungen, Initiativen und engagierte Privatpersonen möglich machen, kleine Maßnahmen schnell und unbürokratisch umzusetzen. Deshalb haben wir die LEADER-Kleinprojekteförderung ins Leben gerufen. Das Ziel ist es, die Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzepts zu fördern, bürgerliches Engagement zu unterstützen – und nicht zuletzt die Zusammenarbeit und das Miteinander vor Ort zu stärken. Dazu haben die Kommunen im Südlichen Osnabrücker Land ein Regionsbudget zur Verfügung gestellt.

Stichtag
18. Dezember 2026

Gesamtbudget zur Verfügung: 36.000 Euro

Häufige Fragen

Was ist ein Kleinprojekt?

Die Gesamtkosten eines Projektes dürfen 6.000 Euro brutto nicht überschreiten. Achtung: Das Projekt muss einen erkennbaren Nutzen für die Gemeinschaft haben. Reine Privatprojekte ohne gemeinschaftlichen Mehrwert sind ausgeschlossen.

Wer kann einen Antrag stellen?

Gemeinnützige Organisationen, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts und Antragstellende mit Wohnsitz oder nachweisbarer Aktivität in der LEADER-Region Südliches Osnabrücker Land.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Der Fördersatz beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 3.000 Euro. Es ist erforderlich, die Summe vorzufinanzieren. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt erst nach Projektabschluss.

Welche Bedingungen gilt es zu beachten?
  • Jeder Antragstellende kann einen Antrag pro Stichtag stellen.
  • Die beantragten Maßnahmen müssen den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts des Südlichen Osnabrücker Landes entsprechen.
  • Ist man selber nicht Eigentümer z.B. einer Fläche, auf der etwas gebaut werden soll, ist ein Nutzungs- oder Gestattungsvertrag vorzulegen.
  • Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, nachdem die Förderzusage vorliegt!
  • Das Projekt muss innerhalb von vier Monaten nach Förderzusage abgeschlossen sein.
  • Investive Maßnahmen sind mindestens 3 Jahre zu nutzen und zu erhalten.

Projektbeispiele

Hier findest du einige Beispiele für jedes Handlungsfeld des REK, die mit der Kleinprojekteförderung möglich sind. 

Klima, Umwelt & Ortsentwicklung

  • Blühwiesen
  • Käfermeiler
  • Obstbäume
  • klimaresiliente Bäume
  • Gemüsebeet
  • Insektenhotels
  • Begrünung öffentlicher Flächen
  • Umweltbildungsstationen / Naturlehrpfad
  • Renaturierung kleiner Bereiche
  • Solarbetriebene Beleuchtung an Treffpunkten
  • u.a.

Tourismus, Freizeit & Kultur

  • Grill / Grillplatz
  • Trinkwasserstationen
  • Fahrradreparaturstationen
  • Fußballtore
  • Aufwertung Denkmäler
  • Kultur- oder Kunstpfad
  • Beschilderung touristischer Angebote
  • Verschönerung von Ortseinfahrten
  • Neue Sitz- und Rastplätze an Rad- und Wanderwegen
  • Open-Air-Bühne oder mobile Veranstaltungsinfrastruktur
  • Spiel- oder Bewegungsstationen
  • u.a.

Gesellschaft, Wirtschaft & Versorgung

  • Ausstattung eines Vereins- oder Dorfgemeinschaftshauses
  • Nachbarschaftsprojekte
  • Bücherschrank oder Tauschregal
  • Equipment für Vereine / ehrenamtliche Initiativen
  • Dorf-App oder digitales Schwarzes Brett
  • u.a.

Ablauf

  1. Antrag beim Regionalmanagement einreichen
  2. Kostenunterlagen / Angebote beifügen
  3. Prüfung und Beschluss durch die Lokale Aktionsgruppe (LAG)
  4. Förderzusage in Textform, erst dann Projektstart
  5. Umsetzung des Projekts innerhalb von vier Monaten
  6. Abrechnung und Verwendungsnachweis mit Fotos einreichen
  7. Auszahlung der Förderung nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen

Umgesetzte Projekte

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    Dein Projekt

Das Regionalmanagement

Noch Fragen offen? Wir helfen dir gerne weiter – kostenlos und unverbindlich!

Regionalmanagerin Nicole Borth  von der pro-t-in GmbH.