Fördertipp: Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz
Dem ländlichen Raum kommt in Sachen Klimaschutz eine besondere Bedeutung zu: Kommunen verfügen oft über ausreichend Grünflächen, um Treibhausgase zu mindern, die biologische Vielfalt zu erhalten und die Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme zu stärken. Das Bundesumweltministerium hat daher das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) – Ländliche Kommunen“ ins Leben gerufen, das Klimaschutzmaßnahmen im ländlichen Raum bis 2028 mit 100 Millionen Euro fördert. Noch bis zum 31. Oktober können Anträge gestellt werden!
Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz verfolgt das Bundesumweltministerium gleich mehrere Ziele: So soll der Klimaschutz gestärkt und gleichzeitig die biologische Vielfalt bewahrt werden – was zusätzlich die Lebensqualität der Menschen vor Ort verbessert. Kommunen sind oftmals von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung geprägt und daher besonders von den Folgen der Klimakrise betroffen. Gleichzeitig birgt die Flächenverfügbarkeit aber auch das Potenzial, vielfältige Maßnahmen zum Klimaschutz umzusetzen.
Das ANK fördert unter anderem die Begrünung von Flächen, das Anlegen von Hecken, Maßnahmen zum Wasserrückhalt und die Renaturierung von Gewässern sowie die Entsiegelung von Böden. Achtung: Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt 500.000 Euro. Die Förderquote unterscheidet sich je nachdem, ob es sich bei der Antragsstellerin um eine finanzschwache (90 Prozent Förderquote) oder nicht-finanzschwache (80 Prozent Förderung) Kommune handelt. Antragsberechtigt sind sowohl Kommunen als auch kommunale Zweckverbände.
Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut: Zunächst reichen die Interessenten eine aussagefähige Projektskizze ein, die auf die formellen Voraussetzungen geprüft wird. Wird die Projektskizze positiv bewertet und im Wettbewerb ausgewählt, erfolgt die Aufforderung zur formellen Antragstellung.
Nächster Stichtag ist der 31. Oktober 2023. Weitere Infos finden sich hier: https://www.z-u-g.org/ank-lk/